Bad Wildungen ist ein Heilbäderzentrum und Staatsbad im Landkreis Waldeck-Frankenberg im westlichen Nordhessen (Deutschland).
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
17.231 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
34521–34537
Vorwahl
05621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Elim, RödernHof, Elim, RödernHof
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:30
Dienstag: 08:00 - 16:30
Mittwoch: 08:00 - 16:30
Donnerstag: 08:00 - 16:30
Freitag: 08:00 - 15:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Wildungen legt zwei weitere Bebauungspläne aus. Der Bebauungsplan Nr. 45 „Gewerbepark – Zum Handwerk“ dient der planungsrechtlichen Ausweisung einer Erweiterung des Bad Wildunger Gewerbegebiets westlich der Industriestraße entlang der Bundesstraße 253, mit fünf geplanten Bauplätzen und der Verlegung des Großen Brunnenbachs nach Norden sowie der Schaffung von Uferrandbereichen. Ökologische Kompensationsmaßnahmen sind in drei Teilbereichen geplant, einschließlich Flächen östlich und westlich der Straße Neue Mühle und am Kirschenbach südlich von Braunau.
Der zweite Bebauungsplan, Nr. 2.10 Reinhardshausen „Westliche Hauptstraße“ (Änderung), sieht vor, im westlichen Teil der Hauptstraße in Reinhardshausen Schank- und Speisewirtschaften allgemein zuzulassen. Die Auslegung dieser Pläne erfolgt vom 28. Oktober 2024 bis zum 29. November 2024, und Stellungnahmen können bis zum 29. November 2024 eingereicht werden.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.