Bad Wildungen ist ein Heilbäderzentrum und Staatsbad im Landkreis Waldeck-Frankenberg im westlichen Nordhessen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
17.231 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
34521–34537
Vorwahl
05621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Elim, RödernHof, Elim, RödernHof
Gemeinde Bad Wildungen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Wildungen legt zwei weitere Bebauungspläne aus. Der Bebauungsplan Nr. 45 „Gewerbepark – Zum Handwerk“ dient der planungsrechtlichen Ausweisung einer Erweiterung des Bad Wildunger Gewerbegebiets westlich der Industriestraße entlang der Bundesstraße 253, mit fünf geplanten Bauplätzen und der Verlegung des Großen Brunnenbachs nach Norden sowie der Schaffung von Uferrandbereichen. Ökologische Kompensationsmaßnahmen sind in drei Teilbereichen geplant, einschließlich Flächen östlich und westlich der Straße Neue Mühle und am Kirschenbach südlich von Braunau.
Der zweite Bebauungsplan, Nr. 2.10 Reinhardshausen „Westliche Hauptstraße“ (Änderung), sieht vor, im westlichen Teil der Hauptstraße in Reinhardshausen Schank- und Speisewirtschaften allgemein zuzulassen. Die Auslegung dieser Pläne erfolgt vom 28. Oktober 2024 bis zum 29. November 2024, und Stellungnahmen können bis zum 29. November 2024 eingereicht werden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.