Bad Wildungen ist ein Heilbäderzentrum und Staatsbad im Landkreis Waldeck-Frankenberg im westlichen Nordhessen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
17.231 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
34521–34537
Vorwahl
05621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Elim, RödernHof, Elim, RödernHof
Gemeinde Bad Wildungen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Wildungen legt zwei weitere Bebauungspläne aus. Der Bebauungsplan Nr. 45 „Gewerbepark – Zum Handwerk“ dient der planungsrechtlichen Ausweisung einer Erweiterung des Bad Wildunger Gewerbegebiets westlich der Industriestraße entlang der Bundesstraße 253, mit fünf geplanten Bauplätzen und der Verlegung des Großen Brunnenbachs nach Norden sowie der Schaffung von Uferrandbereichen. Ökologische Kompensationsmaßnahmen sind in drei Teilbereichen geplant, einschließlich Flächen östlich und westlich der Straße Neue Mühle und am Kirschenbach südlich von Braunau.
Der zweite Bebauungsplan, Nr. 2.10 Reinhardshausen „Westliche Hauptstraße“ (Änderung), sieht vor, im westlichen Teil der Hauptstraße in Reinhardshausen Schank- und Speisewirtschaften allgemein zuzulassen. Die Auslegung dieser Pläne erfolgt vom 28. Oktober 2024 bis zum 29. November 2024, und Stellungnahmen können bis zum 29. November 2024 eingereicht werden.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.