Bad Wildungen ist ein Heilbäderzentrum und Staatsbad im Landkreis Waldeck-Frankenberg im westlichen Nordhessen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
17.231 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
34521–34537
Vorwahl
05621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Elim, RödernHof, Elim, RödernHof
Gemeinde Bad Wildungen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Wildungen legt zwei weitere Bebauungspläne aus. Der Bebauungsplan Nr. 45 „Gewerbepark – Zum Handwerk“ dient der planungsrechtlichen Ausweisung einer Erweiterung des Bad Wildunger Gewerbegebiets westlich der Industriestraße entlang der Bundesstraße 253, mit fünf geplanten Bauplätzen und der Verlegung des Großen Brunnenbachs nach Norden sowie der Schaffung von Uferrandbereichen. Ökologische Kompensationsmaßnahmen sind in drei Teilbereichen geplant, einschließlich Flächen östlich und westlich der Straße Neue Mühle und am Kirschenbach südlich von Braunau.
Der zweite Bebauungsplan, Nr. 2.10 Reinhardshausen „Westliche Hauptstraße“ (Änderung), sieht vor, im westlichen Teil der Hauptstraße in Reinhardshausen Schank- und Speisewirtschaften allgemein zuzulassen. Die Auslegung dieser Pläne erfolgt vom 28. Oktober 2024 bis zum 29. November 2024, und Stellungnahmen können bis zum 29. November 2024 eingereicht werden.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.